3. REHA-Sport

3. REHA-Sport

Grundsätzlich ist die Verordnung von Reha-Sport zeitlich begrenzt.

• Regelfall: 50 ÜE (ohne Möglichkeit der Verlängerung)
• Nur bei den im Verordnungsbogen vorgegebenen Diagnosen: 120 ÜE (Verlängerung bei behinderungsbedingter Motivationsstörung, die fachärztlich zu bescheinigen ist. Ggf. können weitere Folgeverordnungen ausgestellt werden.)